Qualitätsmanagement
Lagersicherheit bei team agrar
Information der Öffentlichkeit nach §8a und 11 der StörfallV
Sehr geehrte Nachbarschaft,
als Betreiber eines Betriebsbereiches, der den erweiterten Pflichten (obere Klasse) der Störfallverordnung unterliegt, erfüllen wir im Rahmen gesetzlicher Vorsorge für unsere Nachbarschaft unsere Informationspflicht. Regelmäßig informieren wir Sie über getroffene Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten bei Störfällen gemäß der Störfallverordnung. Diese Information ist in Abstimmung mit den für Katastrophenschutz und allgemeine Gefahrenabwehr zuständigen Behörden und enthält gesetzlich vorgeschriebene Mindestangaben nach Anhang V Teil 1 und 2 der Störfallverordnung.
Die Sicherheitshinweise für die Nachbarschaft, die Sie in den beigefügten PDF-Dokumenten finden, bieten weitere Einzelheiten und klären über das korrekte Verhalten im Ernstfall auf. Wir bitten Sie, diese Informationen sorgfältig zu lesen und zu beachten.
Für die gewerbliche Nachbarschaft ist es wichtig, Ihre Mitarbeitenden über den Inhalt dieser Mitteilung und die beigefügten Sicherheitshinweise zu informieren.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre team agrar
Für detaillierte Standortinformationen laden Sie bitte die PDFs zu den einzelnen Standorten herunter:
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