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Fokusthema

Förderungen 2024 für Heizungstausch

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert ab dem 1. Januar 2024 den Austausch veralteter, fossiler Heizsysteme durch umweltfreundliche Alternativen auf Basis erneuerbarer Energien, wie z. B. den Einbau einer Wärmepumpe und einer Photovoltaikanlage, mit einem Investitionskostenzuschuss von bis zu 70 %. Zusätzlich werden weitere energetische Sanierungsmaßnahmen mit einem Zuschuss von bis zu 20 % unterstützt. Neu ist die Verfügbarkeit eines zinsvergünstigten Zusatzkredits zur Finanzierung dieser Maßnahmen.

Förderung 2024 für den Heizungstausch

Gute Planung beim Heizungstausch spart Geld

Die neue Förderung für den Heizungstausch besteht aus einer Grundförderung, einem Geschwindigkeitsbonus, Effizienzbonus und einem einkommensabhängigen Bonus:

30 % Grundförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude für jeden Antragsteller

  • Effizienz-Bonus von zusätzlich 5 % für Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder ein natürliches Kältemittel verwenden

  • 2.500 Euro Zuschlag gibt es für Biomasseheizungen, die den Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten

20 % Klimageschwindigkeits-Bonus (bis 2028) für selbstnutzende Eigentümer:Innen, die ihre alten fossilen Heizungen und Nachtspeicherheizungen oder alte Biomasseheizungen austauschen. Nach 2028 wird der Bonus alle zwei Jahre um 3 % abgesenkt.

30 % Einkommens-Bonus für selbstnutzende Eigentümer:Innen mit bis 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen.

Boni kumulierbar: Eine Zuschussförderung bei Heizungstausch ist mit max. 70 % möglich. Die Boni sind dabei bis zu einem begrenzten Fördersatz kumulierbar, d. h. sie können ergänzt werden.

Neue Förderung für Wärmepumpen

Wärmepumpe

Seit Januar 2024 ist die Förderung für die Installation neuer Heizungsanlagen, wie Wärmepumpen und andere klimafreundliche Systeme, neu geregelt. Diese Neuerungen im Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude (BEG) und im Gebäudeenergiegesetz (GEG) verfolgen das Ziel, eine nachhaltige Wärmeversorgung zu etablieren, die langfristig planbar, kosteneffizient sowie stabil ist und zum Klimaschutz beiträgt.

Der Einsatz umweltfreundlicher Wärmepumpen, die die Umgebungswärme aus Luft, Wasser oder Erde nutzen, wird gefördert, um die Energieeffizienz in Wohngebäuden zu steigern. Langfristig tragen Maßnahmen wie diese zu einer energetischen Sanierung des Gebäudebestands bei. Privathaushalte und Firmen erhalten durch die Förderung 2024 neue Anreize und Impulse, um von den Vorteilen moderner Heiztechnologie zu profitieren.

Förderfähige Wärmepumpe

Wird eine bestehende Heizung gegen eine klimafreundliche Anlage ersetzt, ist eine Förderung möglich. Dabei muss die neue Heizung den Vorgaben des neuen GEG entsprechen. Ziel des neuen Gebäudeenergiegesetzes ist eine schrittweise Annäherung, neue Heizungen zu 65 % mit erneuerbarer Energie zu etablieren. Ein modernes Heizsystem wie die Wärmepumpe erfüllt die Anforderungen des neuen GEG, weil es größtenteils mit Umweltwärme betrieben wird.

Wärmepumpe und Photovoltaikanlage

Photovoltaikanlage auf einem Dach

Für den Betrieb einer Wärmepumpe wird Strom benötigt. Dieser lässt sich durch eine Photovoltaikanlage kostenlos aus Sonnenenergie erzeugen. Allein deshalb ist die Kombination aus beiden Anlagen eine sinnvolle Maßnahme, um Kosten zu sparen und die Umwelt zu schonen.

Da der Betrieb einer Wärmepumpe erfahrungsgemäß einen Großteil des Stromverbrauchs ausmacht, sollte die PV-Anlage mit einer Leistung von 10-12 kWp installiert werden.

Förderungsfähige Kosten für Wärmepumpe

Gefördert werden neben den Anschaffungskosten die Kosten zur Installation und Inbetriebnahme einer Wärmepumpe, inklusive Erdarbeiten und Planungskosten. Selbst die Entsorgung der alten Heizung ist Teil der Förderung. Die Förderung in Form von Zuschüssen beträgt max. 4500 Euro.

  • Entsorgungskosten für den alten Öl- oder Gastank sowie bei erdbedeckten Tanks die Kosten für die Aufbereitung der Außenanlagen

  • Ausbauarbeiten alter Wärmeerzeuger inklusive Entsorgung, mit Schadstoffen und Sonderabfällen

  • Anschaffungskosten für Wärmepumpe

  • Planungskosten

  • Installationskosten

  • Inspektions-, Wartungsleistungen und Garantieverlängerungen

Förderung von Photovoltaik

Eine Photovoltaik Anlage wird durch einen Kredit zur Finanzierung über das KfW-Programm 270 gefördert oder über die KfW-Förderung 442 als Zuschuss zum Solarstrom für E-Autos.

Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes

Die Vorgaben des GEG betreffen neben der Heizungstechnik und Wärmedämmung die Klimatechnik sowie diverse Hitzeschutzmaßnahmen. Die Anforderungen basieren auf den Energiehaushalt eines Gebäudes. Hierzu unterliegen Raumheizung und -kühlung, Stromverbrauch, Warmwassererzeugung und Luftaustausch einer genauen Bewertung. Die Ergebnisse dienen u. a. der Klassifizierung des Gebäudes.

Der energetische Standard kann durch verschiedene Verfahren berechnet werden, die sich auf unterschiedlich definierte Energieformen beziehen:

  • Primärenergie: Betrifft den kompletten Prozess der Energiebereitstellung, beginnend beim Rohstoffabbau bis zur Verwendung

  • Endenergie: Betrifft die von außen zugeführte Energie

  • Nutzenergie: Betrifft die Energie, die im Gebäude verwendet wird, z. B. für eine warme Heizung

Diese Technologien sind für das GEG geeignete Optionen für den Heizungstausch bei bestehenden Gebäuden

Teaser Image
  • Elektrische Wärmepumpe

  • Anschluss ans Wärmenetz

  • Stromdirektheizung

  • Hybridheizung

  • Heizung mit Solarthermie

  • H2-Ready-Gasheizung

  • Biomasseheizung, z. B. Pelletheizung

  • Gasheizung, die nachgewiesen erneuerbare Gase nutzt (mind. 65 % Biomethan, biogenes Flüssiggas, Wasserstoff)

Antragstellung für Fördermittel bei der KfW

Die Antragstellung für die neue Heizungsförderung der KfW soll am 27.02.2024 starten. Doch schon jetzt kann der Austausch der Heizung in Auftrag gegeben bzw. die Wärmepumpe angeschafft werden und der Förderantrag nachträglich eingereicht werden. Somit profitiert man schon jetzt von den aktualisierten Fördersätzen, die seit dem 29. Dezember 2023 mit Inkrafttreten der neuen BEG-Richtlinie für Einzelmaßnahmen gelten. Vorausgesetzt wird hierfür die Einhaltung der Bedingungen wie sie in der Förderrichtlinie festgelegt sind.

Diese Übergangsregelung ist zeitlich begrenzt und gilt für Projekte, die bis zum 31. August 2024 gestartet werden. Der Förderantrag muss bis spätestens 30. November 2024 eingereicht werden. Nach Ablauf der Übergangsregelung muss die Förderzusage vor der Beauftragung erfolgen.

Antragstellung für Fördermittel bei der BAFA

Die Antragstellung für sonstige Effizienzmaßnahmen der BAFA ist am 01.01.2024 gestartet. Mit der Förderung werden jene unterstützt, die Ihr Zuhause für die Zukunft rüsten und den Verbrauch fossiler Brennstoffe vermeiden.

Weitere Effizienzmaßnahmen sind gültig

Hand zeigt unterschiedliche Dämmstoffe

Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Zuschüsse für weitere Effizienzmaßnahmen zu beantragen, wie bspw. die Dämmung der Gebäudehülle oder die Optimierung der Anlagentechnik und Heizung. Der Förderbetrag bleibt bei max. 20 %: Der Grundförderbetrag beträgt weiterhin 15 %, zuzüglich eines möglichen 5 % Bonus bei Vorlage eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Die maximalen förderfähigen Kosten für Effizienzmaßnahmen betragen 60.000 Euro pro Wohneinheit, sofern ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt, und 30.000 Euro ohne Sanierungsfahrplan.

Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen sind kombinierbar

Die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben für den Heizungstausch und für weitere Effizienzmaßnahmen können addiert werden. Dies bedeutet, dass für ein Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus die Gesamthöchstgrenze der förderfähigen Ausgaben 90.000 Euro beträgt, wenn sowohl der Heizungstausch als auch die Effizienzmaßnahme mit einem individuellen Sanierungsfahrplan durchgeführt werden.

Bisher lagen die maximal förderfähigen Kosten für alle durchgeführten Maßnahmen an einem Gebäude bei 60.000 Euro pro Kalenderjahr.

Neu: Ergänzungskredit

Neu verfügbar ist ein Kreditangebot von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit, das zu vergünstigten Zinssätzen für Antragstellende bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 Euro pro Jahr für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen zur Verfügung steht.

Erhalten bleibt das Angebot an zinsvergünstigten Krediten mit Tilgungszuschuss für komplette Sanierungen auf dem Niveau eines Effizienzhauses. Außerdem ist weiterhin die steuerliche Förderung nach Einkommenssteuerrecht möglich.

Überblick an Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien

Systeme fürs Heizen mit erneuerbaren Energien

Umwelt und Klima nachhaltig schützen und unabhängig werden von steigenden Gas- und Ölpreisen ist mit diesen Systemen möglich:

  • Biomasseanlage

  • Wärmepumpe

  • Solarthermie-Anlage (Heizungsunterstützung)

Hybridheizung mit erneuerbaren Energien

Hierbei werden die Vorteile verschiedener Heizsysteme miteinander verknüpft, wie z. B.:

  • Wärmepumpe und Solarthermie

  • Holzheizung und Solarthermie

  • Scheitholzkessel und Pelletheizung

Eine Solartherme im Garten

Innovative Heizungstechnik

Für innovative Heizungssysteme auf Basis erneuerbarer Energien, die sich nicht in die genannten Heizungsarten einordnen lassen, wurde eine spezielle Möglichkeit der Förderung eingerichtet.

Gebäudenetz / Wärmenetz

Gebäudenetz: Eigenversorgung mit Wärme von 2 bis max. 16 Gebäuden (insgesamt bis 100 Wohneinheiten) bestehend aus Wärmeerzeugung, Wärmespeicherung, Wärmeverteilung, Steuer-, Mess- und Regelungstechnik.

Wärmenetz: zur Versorgung der Allgemeinheit mit leistungsgebundener Wärme

  • Stammt die Wärme zu mind. 65 % aus erneuerbaren Energien oder nicht zu vermeidender Abwärme steht eine Förderung bereit, die bei mind. 75 % entsprechend höher ausfällt.

  • Bei einem Erstanschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz ist eine Förderung möglich, wenn die Wärme mit mind. 25 % aus erneuerbaren Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme produziert wird.

  • Beim Erstanschluss an ein Wärmenetz ist eine Förderung in Aussicht, wenn das Wärmenetz einen Primärenergiefaktor von max. 0,6 hat. Die Förderung erhöht sich entsprechend bei mind. 65 % bzw. mit einem primären Energiefaktor von max. 0,25 des Wärmenetzes.

Heizen mit Brennstoffzelle bei gleichzeitiger Stromerzeugung

Das Heizen mit Brennstoffzelle sorgt für eine langfristige Entlastung der Atmosphäre. Bei dieser innovativen Technologie reagieren Wasserstoff und Sauerstoff in der Brennstoffzelle miteinander. Abfallprodukt ist weder Abgas noch Lärm, sondern lediglich Wasser.

Vorteile einer Brennstoffzelle im Eigenheim sind eine umweltfreundliche Wärmeerzeugung und ausreichend Strom für den kompletten Haushalt.

Austausch einer Ölheizung

Beim Austausch einer Ölheizung gegen ein neues Heizsystem kann die Förderung entsprechend höher ausfallen. Die Höhe der Förderung ist abhängig vom Typ der neuen Heizung.

Effiziente Heizungsmodernisierung

Auch die Modernisierung der bestehenden Heizung ist förderungswürdig, wenn diese dadurch effizienter arbeitet. Beispiele dafür sind Pumpenaustausch, Dämmung der Rohrleitungen oder neue Heizkörper. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Heizung max. 2 Jahre alt ist und ein hydraulischer Abgleich (wassergeführte Heizung) erfolgt bzw. die Luftvolumenströme (luftheizendes System) reguliert werden.

Vier Hände halten schützend ein grünes Haus

Förderung Energetische Sanierung

Werden durch eine energetische Sanierung die Anforderungen an ein Effizienzhaus 85 (Effizienzhaus Denkmal) erfüllt, wird der Austausch der Heizung gefördert.

Fachkundige Unterstützung bei Antragstellung

Für die Durchführung energetischer Bauvorhaben ist eine sorgfältige Planung entscheidend. Dabei ist die Fachkompetenz eines Energieeffizienz-Experten gefragt, insbesondere bei Sanierungsmaßnahmen zum Effizienzhaus mit gleichzeitigem Austausch der Heizungsanlage oder der Installation einer Brennstoffzelle.

Die Unterstützung durch einen Experten ist bei der Antragstellung von Förderungen unerlässlich, zumal die Person auch für die erforderlichen Bestätigungen zuständig ist.

Erst der Antrag, dann die Sanierung

Wichtig ist der Hinweis auf die Reihenfolge, um für Sanierungsprojekte Fördermittel erhalten zu können.

Zuerst muss der Antrag auf Förderung gestellt werden, erst dann können Aufträge an Bauunternehmen und Handwerksbetriebe vergeben werden. Das betrifft jedoch nicht Aufträge, z. B. an den Architekten oder den Energieeffizienz-Experten, die mit der Planung zu tun haben. Diese können im Voraus vergeben werden.

Weiterführende Informationen

Für die Durchführung der BEG sind die Förderbank KfW und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig.