Blattdünger
Agrardieselrückvergütung für Landwirte
Aktuelle Informationen zur Dieselrückvergütung, wie die Fristverlängerung für den Agrardieselantrag per Elster-Zertifikat, liefert team.
Wichtige Neuerungen zur Agrardieselrückvergütung, die insbesondere den Antragsprozess betreffen, gibt es aktuell zu berücksichtigen. Ab sofort können Landwirte die Anträge nur noch online über das Elster-Zertifikat stellen. Der Agrardieselantrag für 2023 muss spätestens bis zum 31. Dezember 2024 beim zuständigen Hauptzollamt eingereicht werden. Die steuerliche Subventionierung von Agrardiesel wird schrittweise gesenkt und läuft Ende 2025 endgültig aus.
Wie hoch ist die Agrardieselrückvergütung?
Gasöl (Diesel): 21,48 Cent/Liter
Biodiesel/ Pflanzenöl: ca. 45 Cent/Liter
Wer hat Anspruch auf Dieselrückvergütung?
Grundsätzlich sind Land- und Forstbetriebe berechtigt einen Antrag zu stellen. Vorausgesetzt, die Summe der Energiesteuer für Gasöl, Pflanzenöl und Biodiesel beträgt mind. 50 Euro pro Jahr, was z. B. einem Verbrauch ab 233 Liter Diesel entspricht.
Der landwirtschaftliche Einsatz von reinem Biodiesel und Pflanzenöl ist nach dem Energiesteuergesetz steuerfrei, wodurch der volle Steuersatz rückvergütet wird.
Agrardieselantrag nur noch digital beim Hauptzollamt
Seit 2021 konnten Landwirte das Antragsverfahren für Steuerentlastung noch in Papierform wählen.
Ab diesem Jahr ist die Antragstellung nach § 57 EnergieStG nur noch in elektronischer Form möglich. Die digitale Anmeldung erfolgt über das Zoll-Portal der Zollverwaltung.
Wie hoch ist die aktuelle Steuerbegünstigung für Agrardiesel?
Der Steuersatz für Agrardiesel betrug früher 25,56 Cent pro Liter. Im März 2024 wurde dem Gesetzesentwurf zum schrittweisen Abbau der Agrardieselsubventionen durch den Bundesrat zugestimmt.
Seit März 2024 wird Agrardiesel bis Ende 2024 noch mit 12,88 Cent pro Liter begünstigt.
Ab 2025 wird Agrardiesel mit 6,44 Cent pro Liter begünstigt.
Ab wann entfällt die Steuerbegünstigung für Agrardiesel?
Ab 2026 ist keine Agrardieselbegünstigung mehr vorgesehen.
Wie wird die Agrardieselentlastung beantragt?
Für das digitale Einreichen des Antrags für Agrardieselentlastung im Zoll-Portal ist ein Elster-Zertifikat zur Anmeldung erforderlich, das im Elster-Portal des Finanzamtes beantragt werden kann.
Dieses Zertifikat dient als Identitätsnachweis und muss unbedingt als "Zertifikat für Organisationen" beantragt werden, selbst wenn bereits ein privates Elster-Zertifikat vorhanden ist. Da der Aktivierungscode per Post verschickt wird, sollte dieser Vorgang rechtzeitig gestartet werden, da er bis zu 10 Tage in Anspruch nehmen kann.
Wenn das Elster-Zertifikat vorliegt, kann der Antrag über das Bürgerportal des Zolls eingereicht werden.
Tipp: Erfahrungsgemäß nimmt die vollständige Registrierung im Elster-Portal, je nach zuständigem Finanzamt, einige Wochen Zeit in Anspruch. Es ist daher zu empfehlen, frühzeitig vor Fristende mit der Registrierung und Antragsstellung zu beginnen, um sicherzustellen, dass alle Schritte rechtzeitig abgeschlossen sind. Das gilt besonders für die Erstregistrierung im Elster- und Zoll-Portal.
Hilfe für die Registrierung des landwirtschaftlichen Betriebes
Fristverlängerung bis Jahresende
Bisher war der Agrardieselantrag für eine Agrardieselrückvergütung bis zum 30. September des Folgejahres beim Hauptzollamt in Frankfurt/Oder zu stellen.
Jetzt wurde die Frist bis zum 31. Dezember verlängert! Landwirtschaftliche Betriebe können für das Kalenderjahr 2023 mit 21,48 Cent/Liter rechnen.
Vergütungsfähigkeit von HVO-Kraftstoffen
Bei HVO-Kraftstoffen handelt es sich um hydrierte Pflanzenöle. HVO ist die Abkürzung der englischen Bezeichnung „Hydrotreated Vegetable Oil”.
Die HVO-Kraftstoffe müssen als Gasöle eingruppiert sein, wobei es darauf ankommt, welcher Unterposition sie zugeordnet werden.
Ausschließlich Gasöle dieser Unterpositionen nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 EnergieStG sind entlastungsfähig:
Gasöle der Unterpositionen 2710 19 43 - 2710 19 48
Gasöle der Unterpositionen 2710 20 11 - 2710 20 19
Sollte es sich bei dem HVO um ein dem Gasöl gleichgestellten Erzeugnis nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 EnergieStG handeln, entfällt die Chance auf Entlastung, weil diese Erzeugnisse nach § 57 EnergieStG nicht entlastungsfähig sind. Ob der HVO-Kraftstoff als Gasöl eingruppiert und als solches entlastungsfähig ist, bleibt eine Einzelfallentscheidung.
Laut § 57 EnergieStG ist Gasöl entlastungsfähig, welches nachweislich nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 EnergieStG versteuert wurde und in Land- und Fortwirtschaftsbetrieben bei der Ausführung folgender Arbeiten verwendet worden ist:
zur Gewinnung pflanzlicher oder tierischer Erzeugnisse durch Bodenbewirtschaftung oder
durch Tierhaltung, die mit Bodenbewirtschaftung verbunden ist.
HVO100 Kraftstoff von team energie
Bescheinigung für Diesellieferung
Als Kunde erhalten Sie automatisch zu Beginn des Jahres die Diesellieferbescheinigung des Vorjahres, sofern der Wunsch einer Bescheinigung bei uns hinterlegt ist. Ihre Diesellieferbescheinigung wird Ihnen entweder per Post oder per E-Mail zugeschickt, entsprechend dem Versandweg Ihrer Rechnungen. Auf diese Weise erhalten Sie unserseits alle notwendigen Informationen, die für den Antrag auf die Agrardieselrückvergütung nötig sind.
Biogasanlage betreiben oder beliefern
Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, die pflanzliche oder tierische Erzeugnisse gewinnen, welche als Biomasse in einer Biogasanlage verwendet werden, sollten in den Antragsformularen entsprechende Angaben ankreuzen, wie z. B.: "Ich beliefere die Biogasanlage eines Dritten", wenn der Betrieb eine GmbH oder GbR ist.
Detaillierte Angaben erleichtern die Bearbeitung des Steuerentlastungsantrags und vermeiden Rückfragen bezüglich der Angaben zu nicht begünstigten Arbeiten bzw. zum Gesamtverbrauch.