Fokusthema

Förderung
barrierefreier Umbauten

Barrierefrei wohnen und komfortabel leben – das wünschen sich viele Menschen, vor allem im Alter und im Hinblick auf die Zukunft. Um dieses Ziel zu erreichen, werden häufig kostenintensive Maßnahmen zur Sanierung und Modernisierung notwendig, je nach Umfang und Aufwand.

team baucenter informiert über staatliche Förderungen
Ein Rollstuhl steht in einer Türzarge

Was bedeutet barrierefrei?

Ein barrierefreies Zuhause bedeutet, dass Räume und Außenanlagen ohne fremde Hilfe genutzt werden können. Um Barrierefreiheit herzustellen, sind Hindernisse im Haushalt zu beseitigen und der Wohnraum so zu gestalten, dass auch ein Bewohner mit körperlicher Beeinträchtigung, wie z. B. einer Gehbehinderung, eigenständig darin leben kann. Typisch ist diesbezüglich die Beseitigung von Schwellen zwischen den einzelnen Wohnräumen als erste Maßnahme.  

Unterschied zwischen barrierefrei und behindertengerecht

Barrierefreies Wohnen bedeutet, dass die Bedürfnisse von Personen mit Einschränkungen grundsätzlich berücksichtigt werden. 

Für die Bezeichnung „behindertengerecht“ gelten exakte Anforderungen, wie z. B.: 

  • Türbreite muss 90 cm statt 80 cm sein 

  • Bewegungsfläche beträgt 1,50 m x 1,50 m statt gewöhnlichen 1,20 m x 1,20 m 

Was bedeutet barrierearm?

Eine barrierearme Gestaltung zielt auf eine Verbesserung der grundlegenden Benutzerfreundlichkeit ab, ohne dabei die Vorgaben und Prinzipien zur Barrierefreiheit zu erfüllen. 

Finanzielle Unterstützung durch staatliche Förderung

Wenn Sie planen, Ihr Eigentum zu sanieren oder zu modernisieren ist es sinnvoll, geeignete Fördermittel zu prüfen und zu beantragen, um Ihre Kosten zu reduzieren. Mit einer Investition in barrierefreies Wohnen erhöhen Sie nicht nur den eigenen Komfort, sondern auch den Wert Ihrer Immobilie. Nutzen Sie die Chancen und machen Sie Ihr Zuhause zukunftssicher und lebenswert!

Staatliche Fördermittel 2024

Fördermittel beantragen

Prüfen und beantragen Sie passende Fördermittel für Ihren barrierefreien Umbau.

Diese Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden gefördert

Eine Person im Rollstuhl fährt eine Rampe rauf

Außenbereich

Alle Wege rund um das Haus sollten breit genug, sprich mind. 150 cm breit angelegt werden und möglichst ohne Schwellen oder Stufen auskommen. Dabei spielt die Beschaffenheit der Oberfläche hinsichtlich Rutschhemmung eine Rolle. Zu den förderfähigen Wegen gehören solche zum Hauseingang, zu Stellplatz und/ oder Garage, zu den Mülltonnen und zum Spielbereich.

Eingangsbereich

Die Fläche vor dem Hauseingang muss ausreichende Bewegungsfreiheit bieten und sollte überdacht sein. Die Eingangstür sollte schwellenlos und breit genug für einen Rollstuhl sein. ‎‎‎

Treppenlift auf einer Holztreppe

Treppen

Um diese leichter zu überwinden, werden Handläufe, Stufenmarkierungen sowie rutschhemmende Beläge gefördert. Der Einbau eines Treppenlifts oder Fahrstuhls für Familien und ältere Menschen ist ebenfalls förderfähig.

Raumaufteilung

Für geänderte Bedürfnisse der Bewegungsfreiheit kann die Raumaufteilung angepasst werden, z. B. durch Versetzen von Wänden, um einen größeren Raum zu schaffen.

Balkon, Terrasse und Loggia

Die Fläche vor dem Hauseingang muss ausreichende Bewegungsfreiheit bieten und sollte überdacht sein. Die Eingangstür sollte schwellenlos und breit genug für einen Rollstuhl sein.

Barrierefreies Badezimmer

Badumbau

Häufiger Bereich einer Sanierung ist das barrierearme Bad.
Dazu gehört ein unterfahrbares und evtl. höhenverstellbares unterfahrbares Waschbecken, eine Badewanne mit niedriger Einstiegshöhe von 36 - 43 cm oder mit Türeinstieg oder Liftsystem, die bodengleiche Dusche (Mindestfläche 1,2 x 1,2 m) und ein WC mit angepasster Sitzhöhe.

Um ausreichende Bewegungsfläche um die Sanitärobjekte herum zu haben, sollte sich die Tür nach außen öffnen lassen oder eine Schiebetür gewählt werden.

Gemeinschaftsraum

Räume zur allgemeinen Nutzung, um miteinander ins Gespräch zu kommen, sind in Wohnhäusern mit mind. drei Wohneinheiten von Vorteil. Diese können umgestaltet oder neu erschaffen werden. Sie sollten einen barrierearmen Sanitärraum mit WC und Waschtisch haben und eine Küchenzeile mit mind. 1,50 m Breite an Bewegungsfläche. 

Sicherheitsanlage beim Hausbau

Kommunikationssysteme

Mit intelligenten Assistenz­systemen können viele Funktionen zur Kommunikation automatisch gesteuert werden, die auch nachrüstbar sind. Förderungsfähig sind: Automatische Tür-, Tor- oder Fenster­antriebe Maß­nahmen zur Verbesserung der Orientierung, z. B. Beleuch­tung mit Bewegungsmelder, Gegen­sprech­anlagen Sicherheits-, Notruf­- und Unterstützungs­systeme

Ein Mitarbeiter steht hinter einen Tresen und unterhälts sich mit zwei Kunden

Qualifizierte Beratung nutzen

Sachverständige für barrierefreies Wohnen kennen sich mit typischen Barrieren im Haushalt aus und verfügen über umfangreiches Fachwissen zum Thema. Eine qualifizierte Beratung durch einen Sachverständigen ist daher vor einer Umbaumaßnahme zu empfehlen. Diese Beratungsleistung wird durch die KfW gefördert.

DIN-Norm 18040 für barrierefreies Bauen 

Bauordnungsrechtliche Vorschriften sorgen für die Voraussetzung einer ungehinderten Teilnahme von Personen mit Kleinkindern, älteren und/ oder in ihrer Bewegung eingeschränkten Personen am gesellschaftlichen Leben.  

Die entsprechende Norm DIN 18040 besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil der Norm betrifft die barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von öffentlich zugänglichen Gebäuden und den Außenanlagen.   

In der DIN 18040-2 sind die bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit im Wohnungsbau verankert: „Barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von Wohnungen und Gebäuden mit Wohnungen und deren Außenanlagen, die der Erschließung und wohnbezogenen Nutzung dienen“. 

Norm-Entwurf in der Entscheidungsphase  

Die novellierte DIN 18040 wird nach wie vor einige Spielräume bieten, wobei es wesentliche Änderungen, z.B. zu Türen, Schwellen, Bedienhöhen und -kräften, Aufzügen sowie zum Thema Brandschutz geben wird. 

Geplante Änderungen DIN 18040, Teil 2 “Wohnungen”

  • Nullschwellen bei Türen: Ist ein niveaugleicher Übergang (max. 4 mm Höhenversatz) nicht möglich, darf die Schwelle nicht höher als 1 cm sein. Bisher waren Schwellen bis 2 cm erlaubt, wenn dies „technisch unabdingbar“ war. 

  • Überrollbarkeit: Türanschläge und Schwellen dürfen keine Stolpergefahr darstellen und müssen leicht überrollbar sein.

  • Bewegungsfläche vor Schiebetüren: Diese wird von 1,20 cm auf 1,50 cm Tiefe angehoben. 

  • Türdrückerhöhe: Die Höhe von 85 cm wird erweitert auf 85 - 105 cm.  

  • Treppenhandläufe: Barrierefreie Handläufe dürfen 85-95 cm hoch sein.  

  • Rampen: Die max. Steigung darf 6 % nicht überschreiten, die Mindestbreite ist 1,20 m mit maximaler Länge von 6 Metern. Breite Rampen können mind. 1,5 m und 10 Meter lang sein.  

  • Aufzüge: Die Notruf-Kommunikation muss nach dem “Zwei-Sinne-Prinzip" erfolgen. Dabei muss eine Rückmeldung auf den Notruf für blinde, als auch hörbehinderte Menschen erfahrbar sein.   

Mit diesen hilfreichen Tipps möchten wir von team baucenter Möglichkeiten aufzeigen, Ihre Immobilie entweder von vornherein so zu planen, dass sie langfristig allen Lebenssituationen gerecht wird oder mithilfe staatlicher Förderung nötige Baumaßnahmen für eine barrierefreie Umgebung umzusetzen.

Blick von aussen auf den modernen Eingangsbereich

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