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Photovoltaik
Die Nutzung erneuerbarer Energien ist der Schlüssel zur Energiewende, der Umstellung von fossilen Energieträgern auf erneuerbare Energien.
Die Solarpflicht, auch bekannt als PV-Pflicht, ist dabei ein wichtiges Instrument, um die Klimaziele zu erreichen. Doch was genau bedeutet die Solarpflicht, welche Bundesländer haben sie bereits eingeführt, und wie können Hausbesitzer am besten darauf reagieren?
Die Solarpflicht stellt die gesetzliche Verpflichtung dar, Solaranlagen auf Gebäuden zu installieren. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verringern. Die Solarpflicht gilt in der Regel für Neubauten und in einigen Bundesländern auch für Bestandsgebäude, deren Dächer umfangreich saniert werden. Zur Erfüllung der Solarpflicht kommen meist Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen), die Strom erzeugen, aber auch solarthermische Anlagen (Solarthermie) zur Wärmeerzeugung in Betracht.
Die Solarpflicht wird in Deutschland regional unterschiedlich geregelt. Einige Bundesländer haben bereits entsprechende Gesetze erlassen:
Seit Anfang 2022 gilt hier die PV-Pflicht für Neubauten von Nicht-Wohngebäuden und Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen, wenn sie für PV-Anlagen geeignet sind. Im Mai desselben Jahres wurde die Pflicht auf Wohngebäude erweitert. Seit Anfang 2023 greift die Regelung auch bei grundlegenden Dachsanierungen. Zur Umsetzung der Solarpflicht sind neben PV-Anlagen auch solarthermische Anlagen erlaubt.
Seit Ende 2022 gilt in Bayern eine PV-Pflicht für Dächer mit einer Größe von mehr als 50 m2. Für Dächer von Nicht-Wohngebäuden greift die Solarpflicht seit Juli 2023. Wohngebäude sind bislang ausgenommen. Ab dem 01.01.2025 gilt in Bayern eine Solar-Empfehlung für Neubauten und Dächer, die umfangreich saniert werden.
In Berlin besteht seit dem 1. Januar 2023 eine PV-Pflicht für alle Neubauten und grundlegende Dachsanierungen, egal, ob Wohnungsbau, gewerbliche oder öffentliche Gebäude.
In Brandenburg gilt die Solarpflicht seit Juni 2024 für Nichtwohngebäude von Neubauten oder für Dächer von Nichtwohngebäuden, die umfangreich saniert werden und eine Mindestdachfläche von 50 m2 aufweisen.
In Bremen gilt seit Mai 2024 die Solarpflicht für Gebäude, deren Dachfläche grundlegend (mind. 80 %, Dachfläche > 25 m2) saniert werden muss. Darüber hinaus hat Bremen eine PV-Pflicht für Neubauten mit einer Dachfläche von mind. 50 m2 beschlossen, die ab Juli 2025 in Kraft tritt.
Hier wurde die Solarpflicht bereits im Januar 2023 eingeführt. Sie betrifft Neubauten und seit 2024 auch den Gebäudebestand mit umfangreichen Dachsanierungen. Die PV-Anlage hat mind. 30 % der Dachfläche zu bedecken. Als Alternative darf auch eine solarthermische Anlage installiert werden.
In Hessen besteht die Photovoltaikpflicht aktuell lediglich für landeseigene Gebäude sowie für neu angelegte Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen. Private Wohngebäude sind von dieser Regelung ausgenommen.
In Mecklenburg-Vorpommern gilt bisher noch keine Solarpflicht, sie ist jedoch geplant.
Seit 2023 gilt hier eine PV-Pflicht für Neubauten von Nicht-Wohngebäuden deren Dach eine Fläche von mehr als 75 m2 aufweist. Ab 2025 tritt die Solarpflicht auch für Neubauten von Wohngebäuden und grundlegende Dachsanierungen in Kraft. Mindestens 50 % der Dachfläche ist mit PV-Modulen zu belegen.
In NRW gilt die Solarpflicht seit 2022 für neue Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen, seit 2023 für öffentliche und seit 2024 für gewerbliche Neubauten. Ab 2025 tritt das Gesetz auch für private Wohngebäude in Kraft. Darüber hinaus wird die Solarpflicht ab 2026 auch für grundlegende Dachsanierungen von Bestandsgebäuden von Wohn- und Nichtwohngebäuden gelten.
Hier gilt die Solarpflicht für gewerbliche Gebäude und Dächer von Parkplätzen (> 50 Stellplätze) seit 2023, für Neubauten und Dachsanierungen kommunaler Gebäude seit 2024.
Hier gilt bisher keine Solarpflicht, ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt aber vor.
Hier gilt bisher keine Solarpflicht, sie ist jedoch in Planung.
Hier gilt bisher keine Solarpflicht.
In Schleswig-Holstein gilt die Solarpflicht seit 2023 für Neubauten von Nichtwohngebäuden, für Dachsanierungen (mehr als 10 % der Dachfläche) sowie für Parkplätze mit mehr als 100 Stellplätzen. Voraussichtlich wird sie ab 2026 auch für Neubauten von Wohngebäuden in Kraft treten.
In Thüringen gilt bisher keine Solarpflicht
Für das Jahr 2025 haben einige Bundesländer bereits angekündigt, die Solarpflicht auszuweiten:
Nordrhein-Westfalen: Hier wird die PV-Pflicht ab 2025 auf Wohngebäude ausgeweitet.
Bremen: In Bremen wird ab Juli 2025 die Solarpflicht auch für Neubauten mit einer Dachfläche von mind. 50 m2 eingeführt.
Bayern: Ab 2025 gilt in Bayern zwar nicht die Solarpflicht für Wohngebäude, jedoch eine Solarempfehlung.
In Schleswig-Holstein wurde im Juni 2024 die Ausweitung der Solarpflicht auf Wohngebäude vom Landeskabinett beschlossen. Außerdem soll die PV-Pflicht auf Parkplätze ab 70 Stellplätze ausgeweitet werden – egal, ob Neubau, Erweiterung oder Sanierung. Aktuell steht der Beschluss vom Landesparlament noch aus, damit die Regelung ab 2025 in Kraft treten kann.
Die Solarpflicht für Wohngebäude betrifft je nach Bundesland sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäude, wobei sie bei Bestandsgebäuden meist nur bei umfangreichen Dachsanierungen wirksam wird. In vielen Bundesländern können Hauseigentümer zwischen der Installation einer Photovoltaik-Anlage zur Stromerzeugung oder einer solarthermischen Anlage zur Warmwassererzeugung wählen. Die genaue Ausgestaltung der Solarpflicht variiert jedoch von Bundesland zu Bundesland.
Für Nichtwohngebäude wie Gewerbehallen, Bürokomplexe oder öffentliche Gebäude gilt die Solarpflicht in vielen Bundesländern häufig schon etwas länger. In einigen Bundesländern, beispielsweise in Baden-Württemberg, NRW, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein, sind auch große Parkplätze betroffen, deren Flächen überdacht und mit PV-Anlagen ausgestattet werden müssen.
Die Erzeugung von Solarstrom durch Photovoltaik und seine Nutzung bietet zahlreiche Vorteile:
Umweltfreundlichkeit:
Sonnenenergie steht uns kostenlos zur Verfügung. Der daraus produzierte Strom ist emissionsfrei und leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.
Kostenersparnis:
Hausbesitzer können ihre Stromkosten senken und langfristig von stabilen Energiekosten profitieren.
Unabhängigkeit:
Mit einer eigenen PV-Anlage sind Haushalte unabhängiger von steigenden Strompreisen.
Wertsteigerung:
Immobilien mit einer Photovoltaik-Anlage sind oft attraktiver und erzielen höhere Marktpreise.
Fördermöglichkeiten:
Es gibt zahlreiche staatliche und kommunale Förderprogramme und Steuervergünstigungen, die die Investition in PV-Anlagen erleichtern.
In den letzten 20 Jahren profitierten Betreiber von Photovoltaik-Anlagen von hohen Einspeisevergütungen für den erzeugten Solarstrom, so dass es lukrativ war, den Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen. Allerdings waren die Anlagen damals noch sehr teuer und weniger effizient als heute.
Inzwischen sind Photovoltaik-Anlagen nicht nur wesentlich günstiger, sondern auch deutlich leistungsfähiger. Die hohen Strompreise und die Möglichkeit, sich mit einer eigenen PV-Anlage von Energieversorgern unabhängig zu machen, sind weitere Argumente, sich jetzt für Photovoltaik zu entscheiden.
Zwar wurden die Einspeisevergütungen in den letzten Jahren stetig reduziert und fallen für neue Anlagen ab 2025 vollständig weg, jedoch sind Photovoltaikanlagen seit 2023 von der Mehrwertsteuer befreit, wenn sie auf Wohngebäuden sowie gemeinnützigen oder öffentlichen Einrichtungen installiert werden. Wie lange die Mehrwertsteuerbefreiung noch gilt, ist nicht bekannt.
Was sollten Hausbesitzer tun?
Hausbesitzer, die von der Solarpflicht betroffen sind oder freiwillig auf Solarenergie umsteigen möchten, sollten folgende Schritte beachten:
Angebot einholen: Unsere Experten beraten Sie gern, welche Anlage am besten zu Ihrem Gebäude passt. Sie kennen die gesetzlichen Vorgaben und Regelungen Ihres Bundeslandes. Lassen Sie sich von uns beraten und ein Angebot erstellen!
Nachhaltigkeit maximieren: Kombinieren Sie Ihre Solaranlage mit einem Stromspeicher, um den Eigenverbrauch zu erhöhen.
Planung und Installation: Beauftragen Sie uns als Fachunternehmen mit der Planung und Installation Ihrer PV-Anlage.
Förderungen nutzen: Beantragen Sie ggfs. Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite, z. B. über die Förderprogramme der KfW.
Werden auch Sie stolzer Besitzer einer eigenen PV-Anlage und erzeugen Ihren eigenen Ökostrom!
Entdecken Sie team solar als Photovoltaikanbieter! Wir beraten Sie gerne und machen Ihnen ein attraktives Angebot.
Von der Planung Ihres Projektes über die Beratung bis zur Auslieferung Ihrer Baustoffe sind wir Ihr Partner rund um das Bauen.