Erdgas
Wie setzen sich Strom- und Gaspreise zusammen?
team möchte Transparenz über die Zusammensetzung der Energiekosten schaffen und insbesondere über die Kostenfaktoren, auf die wir als Stromanbieter keinen Einfluss haben, informieren. Aufgrund der weltpolitischen Lage sind die Strom- und Gaspreise in den letzten Jahren stark gestiegen.
Welche Faktoren beeinflussen den Strompreis in Deutschland?
Schlüsselt man den Strompreis einmal genauer auf, wird deutlich, aus wie vielen unterschiedlichen Kostenfaktoren sich die Stromtarife in Deutschland zusammensetzen.
Zu sehen ist die durchschnittliche Zusammensetzung des Strompreises in Deutschland auf Basis von Haushaltskunden mit einem Verbrauch von 2.500 kWh bis 5.000 kWh im Jahr.
Quelle: Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt (auf Basis von Zahlen aus 2023)
52 % Strombeschaffung
Erzeugung oder Einkauf des Stroms
Vertriebskosten
Marge
21 % Netzentgelt und Zähler
Gesetzlich regulierte Netznutzungsgebühr für Betrieb und Ausbau des Stromnetzes – Dieses Entgelt zahlt der Stromanbieter an den Netzbetreiber und gibt ihn über den Strompreis an den Endverbraucher weiter
Zählergebühren
Betriebs- und Wartungskosten der Zähler
Kosten für Ablesung der Zähler, Abrechnung und Inkasso
27 % Steuern, Abgaben und Umlagen
Umsatzsteuer
Konzessionsabgabe
Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
Umlage nach § 19 der Strom-Netzentgeltverordnung
Offshore-Netzumlage und Umlage für abschaltbare Lasten
Wie setzt sich der Gaspreis zusammen?
Der Gaspreis spielt eine entscheidende Rolle im täglichen Leben von Millionen von Verbrauchern und Unternehmen in Deutschland. Von der Beheizung von Wohnungen und Häusern bis hin zur Energieversorgung von Industrieanlagen ist Gas eine unverzichtbare Energiequelle. Doch wie setzt sich der Gaspreis eigentlich zusammen?
Hier sieht man die durchschnittliche Zusammensetzung des Gaspreises in Deutschland auf Basis von Haushalten aller Vertragskategorien mit einem Verbrauch von 5.555 kWh bis 55.555 kWh im Jahr.
Quelle: Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt (auf Basis von Zahlen aus 2023)
70 % Gasbeschaffung
Einkauf des Gases
Vertriebskosten
Marge
18 % Steuern, Abgaben und Umlagen
Gas- und Umsatzsteuer
Konzessionsabgabe
CO2-Abgabe
12 % Netzentgelt und Zähler
Gesetzlich regulierte Netznutzungsgebühr für Betrieb und Ausbau des Gasnetze – Dieses Entgelt zahlt der Gasanbieter an den Netzbetreiber und gibt ihn über den Gaspreis an den Endverbraucher weiter
Zählergebühren
Betriebs- und Wartungskosten der Zähler
Kosten für Ablesung der Zähler, Abrechnung und Inkasso
Weitere Hintergrundinformationen
Untenstehend finden Sie weitere Hintergrundinformationen, die Ihnen helfen, die Zusammensetzung von Strom- und Gaspreisen zu verstehen.
In der Gas- und Stromrechnung sind der Arbeitspreis und der Grundpreis zwei verschiedene Komponenten, die zusammen den Gesamtpreis für die Energieversorgung ausmachen.
Der Arbeitspreis
Der Arbeitspreis, auch Verbrauchspreis genannt, wird in ct/kWh angegeben und bezieht sich auf den Preis pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh) Strom oder Gas. Er basiert auf dem Jahresverbrauch des Kunden.
Der Grundpreis:
Der Grundpreis ist eine feste Gebühr, die unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch des Kunden anfällt. Er deckt die Fixkosten für den Zugang zum Strom- oder Gasnetz sowie für die Bereitstellung der Infrastruktur und des Kundenservices ab. Der Grundpreis wird in der Regel monatlich oder jährlich berechnet und bleibt während der Vertragslaufzeit konstant, unabhängig vom Verbrauch. Die Höhe des Grundpreises kann je nach Tarif und Anbieter variieren.
Zusammen bilden der Arbeitspreis und der Grundpreis den Gesamtpreis, den ein Verbraucher für seine Strom- oder Gasversorgung bezahlt. Während der Arbeitspreis von der Menge der verbrauchten Energie abhängt, stellt der Grundpreis die Grundgebühr für den Anschluss und die Bereitstellung der Infrastruktur dar.
Die Konzessionsabgabe ist eine staatliche Abgabe, die von den Energieversorgungsunternehmen an die Kommunen gezahlt wird. Sie ist eine Art Entgelt für die Nutzung des öffentlichen Raums, wie zum Beispiel Straßen und Gehwege, für die Verlegung von Strom- und Gasleitungen sowie für den Betrieb von Strom- und Gasnetzen.
Die Höhe der Konzessionsabgabe wird von den Kommunen festgelegt und kann je nach Region unterschiedlich sein. In der Regel wird sie als Prozentsatz des Umsatzes oder als fester Betrag pro verbrauchter Energieeinheit berechnet.
Die Energieversorgungsunternehmen geben die Kosten der Konzessionsabgabe an die Verbraucher weiter, indem sie sie in die Strom- und Gaspreise integrieren.
Die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe kommen den Kommunen zugute und können zur Finanzierung von Infrastrukturprojekten, öffentlichen Dienstleistungen und anderen lokalen Aufgaben verwendet werden.
Die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ist eine staatliche Abgabe, die dazu dient, die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zu fördern. Die KWK ist ein Verfahren zur gleichzeitigen Erzeugung von Strom und Wärme in Kraftwerken oder anderen Anlagen. Dabei wird die bei der Stromerzeugung entstehende Abwärme genutzt, um Wärme zu erzeugen, die beispielsweise für Heizzwecke verwendet werden kann. Die KWK trägt somit zur Effizienzsteigerung bei und kann einen Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen leisten.
Die Umlage nach dem KWKG wird von den Netzbetreibern auf die Verbraucher umgelegt und ist Bestandteil der Strompreise. Sie dient zur Finanzierung von verschiedenen Fördermaßnahmen für KWK-Anlagenbetreiber, wie beispielsweise Zuschüsse oder Einspeisevergütungen für den erzeugten Strom. Die Höhe der Umlage wird jährlich neu festgelegt und kann je nach Marktsituation und politischen Entscheidungen variieren.
Ziel der Umlage nach dem KWKG ist es, den Ausbau und die Nutzung von KWK-Anlagen zu fördern und somit zur Erreichung energiepolitischer Ziele wie der Steigerung der Energieeffizienz und der Reduzierung der CO2-Emissionen beizutragen.
Die Umlage nach § 19 der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) ist eine staatliche Abgabe, die zur Förderung von stromintensiven Unternehmen dient. Diese Umlage wird von den Netzbetreibern erhoben und auf die Verbraucher umgelegt.
Stromintensive Unternehmen können gemäß § 19 StromNEV Vergünstigungen für Netzentgelte erhalten. Um die entgangenen Erlöse für die Vergünstigung stromintensiver Unternehmen auszugleichen, wird die Umlage nach § 19 StromNEV auf die übrigen Stromverbraucher umgelegt. Die Höhe der Umlage wird jährlich festgelegt und kann je nach Marktsituation und politischen Entscheidungen variieren.
Ziel der Umlage nach § 19 StromNEV ist es, die Wettbewerbsfähigkeit stromintensiver Unternehmen zu erhalten und gleichzeitig die Kosten gerecht auf alle Verbraucher zu verteilen.
Auch die Offshore-Netzumlage ist eine staatliche Abgabe. Sie dient dazu, die Kosten für den Anschluss von Offshore-Windparks an das Stromnetz zu decken. Offshore-Windparks sind Windparks, die auf hoher See errichtet werden, um erneuerbare Energie zu erzeugen.
Die Errichtung und der Betrieb von Offshore-Windparks erfordern erhebliche Investitionen in die Infrastruktur, insbesondere für den Bau von Übertragungsleitungen, um den erzeugten Strom an das Festlandnetz anzuschließen. Die Offshore-Netzumlage wird von den Netzbetreibern auf die Verbraucher umgelegt, um diese Kosten zu decken.
Die Höhe der Offshore-Netzumlage wird jährlich von der Bundesnetzagentur festgelegt und in der Regel auf Grundlage der zu erwartenden Kosten für den Ausbau und den Betrieb von Offshore-Windparks berechnet. Die Umlage kann je nach Marktsituation, politischen Entscheidungen und dem Fortschritt des Offshore-Ausbaus variieren.
Ziel der Offshore-Netzumlage ist es, den Ausbau der Offshore-Windenergie in Deutschland voranzutreiben und einen Beitrag zur Energiewende sowie zur Erreichung der Klimaschutzziele zu leisten. Durch die Finanzierung der Anschlusskosten sollen Investitionen in diese Form der erneuerbaren Energieerzeugung erleichtert und die Integration von Offshore-Windenergie in das Stromnetz unterstützt werden.
Die Umlage für abschaltbare Lasten ist eine staatliche Abgabe, die im Rahmen des Redispatch 2.0-Verfahrens erhoben wird. Diese Umlage wurde eingeführt, um Anreize für Industrieunternehmen zu schaffen, ihre Stromnachfrage flexibel anzupassen und bei Bedarf ihren Stromverbrauch zu reduzieren, insbesondere in Zeiten von Netzengpässen oder Überlastungen.
Im Redispatch 2.0-Verfahren werden Netzbetreiber ermächtigt, bei Bedarf in das Verbrauchsverhalten bestimmter Verbraucher einzugreifen, indem sie die Stromzufuhr unterbrechen oder reduzieren. Dies geschieht normalerweise in Situationen, in denen das Stromnetz überlastet ist und eine kurzfristige Anpassung des Stromverbrauchs erforderlich ist, um die Netzstabilität zu gewährleisten.
Die Umlage für abschaltbare Lasten wird von den Netzbetreibern erhoben und auf die Verbraucher umgelegt. Sie dient dazu, die Kosten für die Einrichtung und den Betrieb des Redispatch 2.0-Verfahrens zu decken, sowie als finanzieller Anreiz für Unternehmen, ihre Stromnachfrage flexibel anzupassen.
Die Höhe der Umlage für abschaltbare Lasten wird von den Netzbetreibern festgelegt und kann je nach Marktsituation, Netzbelastung und politischen Entscheidungen variieren. Ziel dieser Umlage ist es, die Netzstabilität zu verbessern und Engpässe im Stromnetz zu vermeiden.
Die EEG-Umlage war eine staatliche Abgabe, die seit dem Jahr 2000 bis zum 30. Juni 2022 von sämtlichen Bundesbürgern entrichtet wurde, um den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland zu fördern. Aufgrund der hohen Energiepreise wurde die EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 vorübergehend ausgesetzt und schließlich zum 1. Januar 2023 endgültig abgeschafft.
Ziel der EEG-Umlage war es, den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland voranzutreiben, die Energiewende zu unterstützen, den CO2-Ausstoß zu reduzieren und langfristig eine nachhaltige und klimafreundliche Energieversorgung zu gewährleisten.
team energie Ökostrom
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